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Was machen wir?

Um den Zweck des Landschaftspflegverbandes e.V., die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nachzukommen sind wir in drei Hauptarbeitsbereichen tätig.

 

 

1. Erhalt, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft

Im Landkreis Waldeck-Frankenberg gibt es verschiedene seltene und geschützte Biotope sowie Tier- und Pflanzenarten. Diese zu Erhalten ist nur eine Aufgabe des Landschaftspflegeverbandes. Dazu ist der Landschaftspflegeverband im gesamten Landkreis tätig, plant und organisiert die notwendige Pflege und notwendige Nutzung von Flächen. Dabei kommen besondere landwirtschaftliche Techniken, wie der Beweidung durch verschiedene Tierarten, das Mähen per Hand oder das Entfernen der Vegetationsschicht auf Heiden ("Plaggen") zum Einsatz.   

 

2. Unterstützung und Beratung von Kommunen und sonstigen Institutionen

Eine weitere Aufgabe des Landschaftspflegeverbandes ist die Unterstützung und Beratung von Kommunen und sonstigen Institutionen bei der Umsetzung naturschutzrelevanter Planungen und Fragestellungen. Der Landschaftspflegeverband unterstützt beispielsweise bei der Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, bei der Umsetzung von Projekten der Fauna-Flora-Habita-Richtlinie (FFH-RL) und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Gewässerrenaturierung).

 

3. Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein weiterer Aufgabenbereich des Landschaftspflegeverbandes. Ziel ist es dabei die Erfolge und Tätigkeiten des Landschaftspflegeverbandes der Öffentlichkeit und allen relevanten Akteueren zu vermitteln. Weiterhin sollen die in der Landschaftspflege und Naturschutz aktiven Akteure geschult werden, um die fachliche Qualität auf einem sehr hohen Niveau zu halten. Weiterhin berät der Landschaftspflegeverband Landwirte bei der naturschutzfachlichen Optimierung der Flächennutzung.

 

Die einzelnen Aufgaben des Landschaftspflegeverbandes sind in der Satzung definiert:

  1. Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft in ihrer standorttypischen Ausprägung und Sicherung der regionalen Biodiversität
  2. Erhaltung reizvoller Landschaftsbilder in ihrer Vielfalt und Artenreichtum
  3. Mitwirkung bei Flurneuordnungsverfahren
  4. Erhaltung und Pflege besonderer Biotope und ökologisch wertvoller Flächen, Pflege und Entwicklung von Biotopverbundsystemen sowie Entwicklung von naturraumbezogenen Landnutzungskonzepten
  5. Organisation von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten und anderen geförderten Gebieten sowie von Artenschutzmaßnahmen
  6. Verbreitung und Förderung der Idee des gleichberechtigten Zusammenwirkens zwischen Landnutzern, Naturschutzverbänden und politischen Mandatsträgern
  7. Fachliche Qualifizierung der in Naturschutz und Landschaftspflege Tätigen
  8. Mitwirkung bei der Umsetzung von Ausgleichs‐ und Ersatzmaßnahmen nach Bundes- und Landesnaturschutzrecht
  9. Mitwirkung bei der Umsetzung der Europäischen Richtlinien, insbesondere Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie
     

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